Steuerliche Absetzbarkeit
Spenden an den Verein Steirer mit Herz sind nach § 4a Abs. 2Z. 3 lit. a bis c EStG steuerlich absetzbar.
Wenn Sie Ihre Spende bei Ihrem Steuerausgleich oder der Arbeitnehmer*innenveranlagung geltend machen möchten, müssen Sie lediglich sicherstellen, dass wir Ihren vollständigen Namen sowie Ihr Geburtsdatum haben. Falls Sie nicht sicher sind, ob wir diese Daten von Ihnen haben, können Sie uns diese gerne einfach hier übermitteln, wir kümmern uns um den Rest.
Sämtliche Spenden eines Kalenderjahres werden bis spätestens 28. Februar des Folgejahres dem zuständigen Finanzamt übermittelt.
Verein Steirer mit Herz
Verein zur Verbesserung und Unterstützung von behinderten, beeinträchtigten und krebskranken Kindern mit Handicap sowie deren Familien
St.Johann im Saggautal 105
8453 St.Johann im Saggautal
Email: office@steirermitherz.at